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Schlagwort: Prozessführungsbefugnis
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Aktivlegitimation: formale Klageberechtigung als Anspruchsinhaber
Begriffe · 2026-04-19
Aktivlegitimation bezeichnet die materielle Berechtigung des Klägers, den geltend gemachten Anspruch im eigenen Namen einzuklagen; ohne Aktivlegitimation wird die Klage als unbegründet abgewiesen, nicht als unzulässig.