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Schlagwort: § 82 VVG
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Schadenminderungspflicht: Obliegenheit zur aktiven Schadensbegrenzung
Begriffe · 2026-04-19
Die Schadenminderungspflicht verpflichtet den Geschädigten, alle zumutbaren Maßnahmen zur Begrenzung des eingetretenen Schadens zu ergreifen; ihre Verletzung führt zur Kürzung oder zum Wegfall des Ersatzanspruchs (§ 254 Abs. 2 BGB, § 82 VVG).