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Schlagwort: § 75 VVG
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Unterversicherung: anteilige Leistungskürzung bei zu niedriger Versicherungssumme
Begriffe · 2026-04-19
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert; der Versicherer leistet dann nur im Verhältnis dieser beiden Größen und der Versicherungsnehmer trägt den Restschaden selbst.