Transport-Wiki › Tags › § 468 HGB
Schlagwort: § 468 HGB
1 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Umschlag: Wechsel des Verkehrsträgers oder der Ladeeinheit
Begriffe · 2026-04-19
Umschlag bezeichnet das Umladen von Gütern oder Ladeeinheiten zwischen Verkehrsträgern, Fahrzeugen oder Lagerstätten; er ist zentrale Schadenquelle im Stückgut- und multimodalen Verkehr und zugleich rechtlich qualifizierter Obhutsabschnitt.