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Schlagwort: § 468 HGB

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Umschlag: Wechsel des Verkehrsträgers oder der Ladeeinheit
    Begriffe · 2026-04-19

    Umschlag bezeichnet das Umladen von Gütern oder Ladeeinheiten zwischen Verkehrsträgern, Fahrzeugen oder Lagerstätten; er ist zentrale Schadenquelle im Stückgut- und multimodalen Verkehr und zugleich rechtlich qualifizierter Obhutsabschnitt.

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