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Schlagwort: § 460 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Sammelgut: Konsolidierung von Stückgut-Sendungen
Begriffe · 2026-04-19
Sammelgut bezeichnet die vom Spediteur durchgeführte Konsolidierung einzelner Stückgut-Sendungen verschiedener Versender zu einer gemeinsamen Hauptlauf-Sendung; es ist der klassische Anwendungsfall des Selbsteintritts und Fixkostenspediteurs.
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Sammelladung (§ 460 HGB): Ein Schaden, viele Auftraggeber – wer bekommt wie viel?
Schaeden · 2026-04-17
Bei Sammelladungen haftet der Spediteur wie ein Frachtführer. Aber wie verteilt sich die Haftungsgrenze, wenn die halbe Ladung brennt?