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Schlagwort: § 459 HGB
3 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Die Kaskade des § 461 HGB — Auswahl, Selbsteintritt, Auftragsübergabe
Longform · 2026-04-20
§ 461 HGB ist die strukturelle Kernnorm des deutschen Speditionsrechts. Sie regelt, wann der Spediteur mild für bloße Auswahl, wann er streng wie ein Frachtführer haftet — und erklärt das Weiterleitungs-Domino, das Schadensfälle entlang ganzer Transportketten dramatisch macht.
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Fixkostenspediteur: Spediteur mit Frachtführer-Haftung (§ 459 HGB)
Begriffe · 2026-04-19
Vereinbart ein Spediteur mit dem Versender einen Fixpreis für die gesamte Beförderung einschließlich Fracht, haftet er nach § 459 HGB wie ein Frachtführer – mit Obhutshaftung und Haftungshöchstbeträgen nach HGB.
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Spediteur zu festen Kosten (§ 459 HGB): Die versteckte Frachtführerhaftung
Schaeden · 2026-04-17
Wer als Spediteur einen Pauschalpreis vereinbart, haftet nicht mehr nach ADSp, sondern wie ein Frachtführer. Ein Fall aus dem Alltag zeigt die teuren Folgen.