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Schlagwort: § 453 HGB

2 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Spediteur: Organisator der Beförderung nach § 453 HGB
    Begriffe · 2026-04-19

    Der Spediteur besorgt die Versendung eines Guts – er wählt Route und Frachtführer aus, schließt Frachtverträge und überwacht die Abwicklung. Er haftet primär für Auswahl- und Organisationsverschulden, nicht für den Transporterfolg.

  • Frachtführer vs. Spediteur – rechtliche Abgrenzung
    Begriffe · 2026-04-17

    Der Frachtführer führt den Transport selbst durch (§ 407 HGB), der Spediteur organisiert ihn (§ 453 HGB). Die Unterscheidung entscheidet über Haftung, Versicherungspflicht und Vergütung.

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