Transport-Wiki › Tags › § 453 HGB
Schlagwort: § 453 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Spediteur: Organisator der Beförderung nach § 453 HGB
Begriffe · 2026-04-19
Der Spediteur besorgt die Versendung eines Guts – er wählt Route und Frachtführer aus, schließt Frachtverträge und überwacht die Abwicklung. Er haftet primär für Auswahl- und Organisationsverschulden, nicht für den Transporterfolg.
-
Frachtführer vs. Spediteur – rechtliche Abgrenzung
Begriffe · 2026-04-17
Der Frachtführer führt den Transport selbst durch (§ 407 HGB), der Spediteur organisiert ihn (§ 453 HGB). Die Unterscheidung entscheidet über Haftung, Versicherungspflicht und Vergütung.