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Schlagwort: § 449 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Haftungserleichterungen: vertragliche Absenkung nach § 449 HGB
Begriffe · 2026-04-19
§ 449 HGB erlaubt vertragliche Haftungsänderungen nur in engen Grenzen: Schriftform, individuelle Absprache im Unternehmensverkehr, nicht unter 2 und nicht über 40 SZR/kg – ansonsten unwirksam.
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Haftungsbegrenzung: gesetzliche Kappung des Ersatzanspruchs
Begriffe · 2026-04-19
Haftungsbegrenzung bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Deckelung des Ersatzanspruchs gegen den Frachtführer; im deutschen Frachtrecht gilt standardmäßig 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (§ 431 HGB).