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Schlagwort: § 436 HGB
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Haftungsdurchgriff: direkte Inanspruchnahme von Subfrachtführer und Leuten
Begriffe · 2026-04-19
§ 437 HGB erlaubt dem Geschädigten, unmittelbar den ausführenden Subfrachtführer in Anspruch zu nehmen. § 436 erstreckt Haftungsprivilegien und -risiken auf Leute und Erfüllungsgehilfen.