Transport-Wiki › Tags › § 428 HGB
Schlagwort: § 428 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Lieferantenbewertung + Subunternehmer-Audit in der Spedition
Lernfeld-11 · 2026-04-28
Im IHK-Lernfeld 11 die operative Pflicht aus ISO 9001 Abschn. 8.4: jede Spedition haftet für ihre Subunternehmer und Frachtführer wie für eigenes Personal (§ 428 HGB) — und muss diese deshalb systematisch bewerten und auditieren. Wer Subfrächter nur per Bauchgefühl auswählt, kommt im Schadensfall mit drei Problemen gleichzeitig in den Regress: Verkehrshaftungs-Lücke, Verlader-Vertragsverletzung und Audit-Befund.
-
§ 428 HGB – Haftung für andere Personen
Gesetze · 2026-04-17
Der Frachtführer haftet für seine Leute und für Subunternehmer wie für eigenes Handeln – zentrale Zurechnungsnorm bei Transportschäden.