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Schlagwort: § 427 HGB
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Wann der Frachtführer NICHT haftet: Der Katalog der besonderen Gefahren (§ 427 HGB)
Lernfeld-10 · 2026-04-27
Die IHK-Lieblingsfrage in Lernfeld 10: Welche acht Tatbestände kippen die Obhutshaftung des Frachtführers? Wer den Katalog des § 427 HGB nicht beherrscht, verliert in der Schadensreklamation systematisch — denn der Frachtführer hat hier eine privilegierte Beweislage, die viele Versender unterschätzen.
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Haftungsausschlüsse: der Entlastungskatalog des § 427 HGB
Begriffe · 2026-04-19
§ 427 HGB listet besondere Gefahrenquellen (Verpackung, Tierhaltung, Beladung, Eigenart der Ware), bei denen der Frachtführer sich durch Kausalitätsnachweis aus der Obhutshaftung befreien kann.