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Schlagwort: § 407 HGB
3 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Erfolgsverbindlichkeit: geschuldet ist das Ergebnis, nicht das Bemühen
Begriffe · 2026-04-19
Der Frachtvertrag ist eine Erfolgsverbindlichkeit: Geschuldet wird die unversehrte Ankunft am Bestimmungsort, nicht das sorgfältige Bemühen. Davon unterscheidet sich der Speditionsvertrag als reine Geschäftsbesorgung.
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Frachtführer: wer Gut gewerbsmäßig befördert (§ 407 HGB)
Begriffe · 2026-04-19
Der Frachtführer ist derjenige, der sich durch den Frachtvertrag zur Beförderung verpflichtet. Er haftet nach § 425 HGB verschuldensunabhängig für Verlust und Beschädigung in der Obhutszeit – mit Haftungshöchstbetrag nach § 431 HGB.
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Frachtführer vs. Spediteur – rechtliche Abgrenzung
Begriffe · 2026-04-17
Der Frachtführer führt den Transport selbst durch (§ 407 HGB), der Spediteur organisiert ihn (§ 453 HGB). Die Unterscheidung entscheidet über Haftung, Versicherungspflicht und Vergütung.