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Schlagwort: § 28 VVG
3 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Schadenanzeige: förmliche Mitteilung eines Transportschadens
Begriffe · 2026-04-19
Die Schadenanzeige ist die unverzügliche, in der Regel schriftliche Mitteilung eines Güter- oder Verspätungsschadens an den Frachtführer oder Versicherer; ihr Ausbleiben kann zu Leistungsfreiheit (§ 28 VVG) oder Haftungsausschluss (§ 438 HGB) führen.
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Interne Schadeneskalationsmatrix als Obliegenheit-Schutz – 30/60/120-Minuten-Regel
Haftung · 2026-04-19
Eine dokumentierte Eskalationsmatrix mit klaren Zeitfenstern bedient die Obliegenheiten nach § 28 VVG und § 86 VVG und schützt den Versicherungsnehmer vor Leistungsfreiheit wegen grober Obliegenheitsverletzung.
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Obliegenheitsverletzung: Wann der Versicherer nicht zahlt – das Dreistufenmodell des § 28 VVG
Versicherung · 2026-04-18
Vorsatz = kein Cent. Grobe Fahrlässigkeit = Quotenkürzung nach Schwere. Einfache Fahrlässigkeit = voll gedeckt. Wer die Grenzen kennt – und den Kausalitätsgegenbeweis führt – rettet oft den Fall.