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Schlagwort: größtmögliche Sorgfalt
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Unabwendbares Ereignis: Haftungsausschluss nach § 426 HGB
Begriffe · 2026-04-19
Das unabwendbare Ereignis ist ein gesetzlicher Haftungsausschlussgrund: Der Frachtführer haftet nicht, wenn der Schaden auf Umstände zurückgeht, die er auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermeiden können (§ 426 HGB).