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Schlagwort: Folgeschaden
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Verspätungsschaden: Vermögensnachteil durch Überschreitung der Lieferfrist
Begriffe · 2026-04-19
Verspätungsschaden bezeichnet den Vermögensnachteil, der aus der Überschreitung der vereinbarten oder üblichen Lieferfrist durch den Frachtführer resultiert, ohne dass das Gut selbst beschädigt ist (§ 425 HGB, § 423 HGB).