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Schlagwort: FIATA FBL
4 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Multimodal-Transport — Netzwerk-Haftung + Himalaya-Klausel
Lernfeld-7 · 2026-04-28
Im IHK-Lernfeld 7 die schwierigste Schnittstellen-Frage des modernen Logistik-Geschäfts: Bei Door-to-Door-Sendungen via See/LKW/Bahn gilt **kein einheitliches** internationales Haftungsregime. Praxis behilft sich mit dem **Netzwerk-System** (jeder Verkehrsträger nach eigenem Recht: CMR Land, Haag-Visby See, Montreal Luft) ergänzt durch **FIATA-FBL** als Single-Document. Die **Himalaya-Klausel** schützt Subunternehmer vor Direkt-Klagen außerhalb des Vertrags.
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Incoterms 2020 in der Haftungspraxis — was die Klausel wirklich bewirkt
Longform · 2026-04-20
Incoterms 2020 regeln Gefahren- und Kostenübergang zwischen Käufer und Verkäufer — nicht aber die transportrechtliche Haftung des Frachtführers. Wer diesen Unterschied nicht kennt, überschätzt den Schutz einer einzelnen Klausel systematisch.
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Unknown-Mode: Wenn der Schadensort unbekannt bleibt, haftet der Forwarder trotzdem
Haftung · 2026-04-19
§ 452 HGB hat eine Auffangregel, die viele übersehen: Lässt sich in einer multimodalen Kette nicht feststellen, wo der Schaden entstand, gilt nicht „keiner haftet", sondern allgemeines HGB-Frachtrecht mit 8,33 SZR/kg.
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FIATA FBL im China–USA-Verkehr: 2 SZR/kg als stille Haftungsfalle
Gesetze · 2026-04-19
Der FIATA Multimodal Transport Bill of Lading ist der Standardvertrag für Container-Multimodalverkehr zwischen China und den USA. Bei unbekanntem Schadenort: 2 SZR/kg – rund ein Zwanzigstel typischer Warenwerte.