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Schlagwort: Art. 19 MÜ
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Verspätungsschaden: Vermögensnachteil durch Überschreitung der Lieferfrist
Begriffe · 2026-04-19
Verspätungsschaden bezeichnet den Vermögensnachteil, der aus der Überschreitung der vereinbarten oder üblichen Lieferfrist durch den Frachtführer resultiert, ohne dass das Gut selbst beschädigt ist (§ 425 HGB, § 423 HGB).
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Der 100-fache JIT-Hebel: Warum ein 50.000-€-Transportschaden die Versicherung 5 Mio. € kosten kann
Longform · 2026-04-19
Just-in-Time- und Just-in-Sequence-Produktion macht Transporte zu Single-Points-of-Failure. Ein einziger verspäteter oder beschädigter Container kann Folgeschäden im 100- bis 500-fachen des Warenwerts auslösen – die klassische Verkehrshaftung deckt davon strukturell fast nichts. Der richtige Schutz heißt nicht höhere Deckungssumme, sondern Contingent Business Interruption.