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Schlagwort: anteilige Haftung
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Teilverlust: quantitative Minderung des Transportguts
Begriffe · 2026-04-19
Teilverlust ist das teilweise Abhandenkommen eines Transportguts während der Obhutszeit des Frachtführers; die Haftungshöchstbeträge werden auf die tatsächlich verlorene Menge bezogen (§ 431 HGB).