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Schlagwort: Abschleppen Lizenzpflicht
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§ 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG – Abschleppen beschädigter Fahrzeuge ist vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen
Gesetze · 2026-08-18
Die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG vom Güterkraftverkehrsgesetz freigestellt. Damit entfallen für das klassische Abschleppen die Lizenzpflicht und die Versicherungspflicht des § 7a GüKG – die zivilrechtliche Haftung bleibt jedoch bestehen.