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Schlagwort: 8,33 SZR kg
2 Artikel mit diesem Schlagwort.
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Sonderziehungsrechte (SZR) – Rechnungswährung für Transporthaftung
Begriffe · 2026-04-17
Künstliche Währung des Internationalen Währungsfonds, die Haftungsobergrenzen im Transportrecht (HGB, CMR, Montrealer Übk.) auf einheitlicher, inflationsresistenter Basis festlegt.
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Art. 23 CMR – Berechnung und Obergrenze der Entschädigung
Gesetze · 2026-04-17
Im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr haftet der Frachtführer auf den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme, maximal 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht.