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Schlagwort: 7 Tage

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Rügefrist: Frist zur Anzeige erkennbarer oder verdeckter Mängel
    Begriffe · 2026-04-19

    Die Rügefrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen der Empfänger offen sichtbare oder verdeckte Transportschäden anzeigen muss, um sich die Beweislastumkehr gegenüber dem Frachtführer zu erhalten; sie beträgt im HGB 7 Tage ab Ablieferung bei verdeckten Schäden.

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