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Verjährung: Zeitablauf als dauernde Einrede gegen den Anspruch
Begriffe · 2026-04-19
Verjährung ist der Rechtsverlust oder, genauer, die dauernde Einrede gegen Ansprüche aus Transportverträgen nach Ablauf gesetzlicher Fristen – im deutschen Frachtrecht regelmäßig ein Jahr, bei Vorsatz oder qualifiziertem Verschulden drei Jahre.