Die IHK-Prüfungsfrage
> „Ein deutscher Hersteller exportiert Industriegüter nach Indien. Diskutieren Sie die strategische Wahl zwischen ‚EXW Werk Stuttgart' und ‚DAP New Delhi' aus Sicht des Verkäufers. Berücksichtigen Sie Kostenübergang, Gefahrübergang, Versicherungspflicht, Dokuaufwand und Reklamationswege."
(Standardvariante in IHK-Aufgabenbanken Lernfeld 2 + 6. In Westermann „Spedition und Logistikdienstleistung Bd. 3" und Bildungsverlag EINS wird die Frage regelmäßig in Kombination mit Incoterms-2020-Tabelle und Cargo-Versicherungs-Pflicht abgefragt.)
Der typische Irrtum
Vier Falsch-Annahmen aus der Versand-Praxis:
- „EXW ist immer die billigste Lösung für den Verkäufer." Halb richtig — direktkostenseitig stimmt es; aber EXW erschwert die Ausfuhr-Verzollung (Käufer ist Anmelder, schwierig im Drittland) und erhöht die Streitanfälligkeit beim Gefahrübergang. In der Praxis nutzen Profis FCA statt EXW.
- „DDP entlastet den Verkäufer komplett." Falsch — DDP heißt „Delivered Duty Paid": Verkäufer trägt alle Kosten + Gefahren + Verzollung bis zum Empfangsort. Bei unkalkulierbaren Importzöllen (China, USA, Brasilien, Indien) ein finanzielles Vabanque-Spiel.
- „CIF deckt alle Risiken über die Versicherungspflicht ab." Falsch — CIF verpflichtet nur zur Mindestdeckung (Institute Cargo Clauses (C) — sehr eng: nur Brand, Stranden, Kollision, Erdbeben, Vulkan, Blitz). Diebstahl, Bruch, Nässe sind nicht abgedeckt.
- „F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) und C-Klauseln (CFR, CIF, CPT, CIP) sind austauschbar." Falsch — bei F-Klauseln zahlt der Käufer den Hauptlauf, bei C-Klauseln der Verkäufer. Aber bei beiden Gruppen geht die Gefahr beim Verlassen des Werks / Hafens auf den Käufer über (außer DAP, DPU, DDP).
Die rechtliche Wahrheit
Die 11 Incoterms® 2020 — Übersicht
| Gruppe | Klausel | Verkäufer-Pflichten enden bei | Hauptlauf-Kosten | Versicherungspflicht |
|---|---|---|---|---|
| E | EXW (Ex Works) | Werkstor Verkäufer | Käufer | keine |
| F | FCA (Free Carrier) | Übergabe an Frachtführer am benannten Ort | Käufer | keine |
| F | FAS (Free Alongside Ship) | Längsseit Schiff im Verschiffungs-Hafen | Käufer | keine |
| F | FOB (Free On Board) | An Bord des Schiffs | Käufer | keine |
| C | CFR (Cost & Freight) | An Bord (Gefahrübergang dort), Hauptlauf bezahlt | Verkäufer | keine |
| C | CIF (Cost, Insurance & Freight) | An Bord, Hauptlauf bezahlt | Verkäufer | ja, Mindest ICC (C) |
| C | CPT (Carriage Paid To) | Übergabe an Frachtführer, Hauptlauf bezahlt | Verkäufer | keine |
| C | CIP (Carriage and Insurance Paid To) | Übergabe an Frachtführer, Hauptlauf bezahlt | Verkäufer | ja, ICC (A) ab 2020 |
| D | DAP (Delivered at Place) | Bestimmungsort, Käufer entlädt | Verkäufer | keine |
| D | DPU (Delivered at Place Unloaded) | Bestimmungsort, Verkäufer entlädt | Verkäufer | keine |
| D | DDP (Delivered Duty Paid) | Bestimmungsort, Verkäufer verzollt | Verkäufer | keine |
Strategie-Matrix
Wann welche Klausel?
| Situation | Empfohlene Klausel | Warum |
|---|---|---|
| Verkäufer kennt Ware, Käufer kennt Land | FCA + Käufer-Cargo | Kosten-Effizienz, klare Gefahrgrenze |
| Käufer hat starke eigene Logistik | EXW oder FCA | Käufer organisiert |
| Verkäufer will Service mitverkaufen | DAP + eigene Cargo | Vollservice ohne Zoll-Risiko |
| Verkäufer kennt Drittland-Zoll nicht | niemals DDP | unkalkulierbares Zoll-Risiko |
| Akkreditiv (L/C) mit Bank-Vorgaben | CIF / CIP | Bank-Standard für Doku-Akkreditive |
| Container See, Käufer-Volumen-Markt | FOB | Käufer wählt Reederei |
| Container See, Verkäufer-Volumen-Markt | CFR / CIF | Verkäufer kontrolliert Hauptlauf |
| Multimodal mit Lkw-Vorlauf | FCA + Cargo | klare Übergabe am Hub, kein FOB-Probleme bei Container |
Die häufigsten Wahl-Fehler
Fehler 1 — EXW im Drittland-Export:
EXW erfordert vom Käufer Ausfuhr-Anmeldung in Deutschland (im Land des Verkäufers). Ausländische Käufer haben keine deutsche EORI-Nr., kein ATLAS-Zugang. Praxis: Verkäufer übernimmt faktisch die Ausfuhr-Anmeldung, ohne dass das in EXW vorgesehen ist → vertragliche Grauzone.
Lösung: FCA Werk Verkäufer — Verkäufer übergibt an Frachtführer und kann die Ausfuhr-Anmeldung machen, weil er diese Kompetenz behält.
Fehler 2 — DDP ohne Steuer-Klärung:
DDP heißt: Verkäufer zahlt alle Importzölle und ggf. Mehrwertsteuer im Empfängerland. In Brasilien, Indien, USA können das massive Beträge sein, die der Verkäufer nicht kalkulieren kann (Tarifänderungen, Anti-Dumping-Zölle, fluktuierende Mehrwertsteuersätze).
Lösung: DAP statt DDP — Käufer zahlt Importzölle.
Fehler 3 — CIF mit Mindestdeckung:
ICC (C)-Klauseln decken nur sehr eng: Brand, Strandung, Kollision, Erdbeben, Vulkan, Blitz, Aufsetzen, Über Bord, Auswurf, Kollabieren der Frachtkette. Nicht abgedeckt: Diebstahl, Bruch, Nässe (außer durch See-Wasser nach Kollision), Kontamination, Maschinenbruch, Laderaum-Schäden.
Lösung: CIP statt CIF — Mindestdeckung ICC (A) (All Risks). Oder: CIF mit ergänzender Cargo-Police für eigene Sicherheit.
Fehler 4 — F-Klausel ohne Verkäufer-Cargo:
Bei FCA / FOB / FAS endet die Verkäufer-Verantwortung mit Übergabe an Frachtführer / Bord — aber im Vorlauf zum Hafen / Hub haftet noch der Verkäufer. Wenn Lkw-Schaden auf der Strecke entsteht, trägt das der Verkäufer (Cargo-Police nötig).
Lösung: Verkäufer-Cargo-Police für den Vorlauf-Abschnitt, auch bei F-Klausel.
Schnittstelle § 425 HGB / CMR
Incoterms regeln kaufrechtlich zwischen Verkäufer und Käufer (siehe lf3-incoterms-gefahruebergang-vs-haftungsuebergang.md). Daneben besteht frachtrechtlich der Frachtvertrag mit dem Frachtführer. Der Aktivlegitimierte gegen den Frachtführer ist:
- Versender (= Vertragsfrachtführer-Auftraggeber)
- Empfänger nach Ablieferung (§ 421 HGB)
Wer im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer wirtschaftliche Risikoträger nach Incoterms ist, ist nicht automatisch aktivlegitimiert — Abtretungsklausel im Kaufvertrag löst das (siehe lf3-incoterms-gefahruebergang-vs-haftungsuebergang.md).
Versicherungsstrategie nach Klausel
| Klausel | Verkäufer-Versicherungsbedarf | Käufer-Versicherungsbedarf |
|---|---|---|
| EXW | bis zur Werksausfahrt (Lager-Police) | ab Werksausfahrt voll |
| FCA / FAS / FOB / CFR | Vorlauf + Übergabe-Risiko | Hauptlauf voll, ggf. ergänzend zu CFR |
| CIF | Mindestdeckung ICC (C) zwingend | ggf. Aufstockung auf ICC (A) |
| CPT | Vorlauf + Hauptlauf-Lücke (nicht versichert) | ergänzend zu CPT |
| CIP | Mindestdeckung ICC (A) zwingend (ab 2020) | ggf. ergänzend |
| DAP / DPU | Vor- + Hauptlauf voll | nur Nachlauf nach Ablieferung |
| DDP | Vor- + Hauptlauf voll + Verzollungs-Risiko | nur Nachlauf nach Empfangsübergabe |
Schadensfall-Beispiel aus der Praxis
Sachverhalt: Eine Maschinenbau-Firma M aus Stuttgart verkauft eine Werkzeugmaschine (Wert 285.000 €, Bruttogewicht 6.200 kg) nach Bangalore (Indien). Vertragsoptionen:
Option A — EXW Werk Stuttgart, 285.000 €:
- M-Lieferung an Werkstor.
- Käufer organisiert Vor-/Haupt-/Nachlauf, Ausfuhr-Anmeldung, Importzoll.
- Käufer braucht deutsche EORI / Spediteur in Deutschland.
- Praxis-Problem: Käufer hat keinen deutschen Vertreter → de facto übernimmt M die Ausfuhr-Anmeldung → vertragliche Grauzone.
Option B — FCA Werksausfahrt Stuttgart, 285.000 €:
- M-Übergabe an benannten Frachtführer.
- M kann Ausfuhr-Anmeldung machen.
- Gefahrübergang sauber definiert (mit Übergabe an Frachtführer).
Option C — DAP Bangalore, 295.000 €:
- M trägt Vor-/Haupt-/Nachlauf.
- Käufer zahlt Importzoll.
- M hat Volle Kontrolle über Logistik.
Option D — DDP Bangalore, 308.000 €:
- M trägt alles inkl. Importzoll Indien.
- Käufer hat „Vollservice".
- Risiko M: Indien-Zoll bei Werkzeugmaschine ca. 7,5–25 % je nach Tarifnummer + 18 % GST → ca. 71.000–125.000 € Zoll-/Steuer-Last für M.
Schadensfall: Die Maschine wird beim See-Transport durch Container-Wassereinbruch beschädigt — Reparatur 38.000 €.
Schadenswege je Klausel:
- EXW + FCA: Gefahr ist beim Käufer gewesen (übergeben am Werkstor). Käufer-Cargo-Police reguliert. Falls Käufer keine Police hat → Käufer trägt 38.000 € selbst.
- CIF / CIP: Verkäufer-Cargo-Police reguliert. Bei CIF: nur wenn Wassereinbruch durch Kollision / Strandung — sonst nicht gedeckt. Bei CIP: All Risks → reguliert. M-Versicherer regrediert beim Frachtführer.
- DAP / DDP: Gefahr noch beim Verkäufer (M). M-Cargo-Police reguliert. M trägt ggf. Selbstbeteiligung. M regrediert beim Frachtführer.
Strategische Empfehlung: Für M die DAP + eigene Cargo-Police mit ICC (A): Vollservice ohne Zoll-Risiko, professionelle Logistik-Kontrolle, klare Police, akzeptable Mehrkosten gegenüber EXW.
Lehre für die Praxis (IHK-Erwartungshorizont und Logistik-Realität):
- Strategie schlägt Routine: Die Wahl der Incoterms sollte pro Sendung (oder zumindest pro Kunde / pro Land) bewusst entschieden werden — nicht per Default „immer EXW".
- EXW vermeiden bei Drittland-Exports wegen Ausfuhr-Anmeldungs-Problem.
- DDP vermeiden bei unbekanntem Importzoll (China, Indien, USA, Brasilien).
- CIF kritisch hinterfragen: Mindestdeckung ICC (C) ist eng — entweder CIP oder CIF mit ergänzender Police.
- Cargo-Police standardisieren: ICC (A) All Risks Mindeststandard für hochwertige B2B-Sendungen.
- Abtretungsklausel im Kaufvertrag zur Sicherung der Aktivlegitimation gegen Frachtführer.
- DAP als „goldener Mittelweg" für viele B2B-Industriegeschäfte — Verkäufer kontrolliert, Käufer trägt Importzoll.
Cross-Links
- Incoterms — Begriff
- Incoterms 2020 Überblick
- Incoterms-Gefahrübergang vs. Haftungsübergang
- CIF — Begriff
- CIP — Begriff
- DDP — Begriff
- DAP — Begriff
- FCA — Begriff
- EXW — Begriff
- Begleitpapiere § 413 HGB
Primärquellen
- ICC Incoterms® 2020 — International Chamber of Commerce, iccwbo.org
- Institute Cargo Clauses (A), (B), (C) — Lloyd's Market Association, lmalloyds.com
- § 425 HGB — Frachtführerhaftung (gesetze-im-internet.de)
- § 421 HGB — Empfängerrechte (gesetze-im-internet.de)
- Art. 13, 17, 23 CMR (gesetze-im-internet.de)
- IHK-Rahmenlehrplan Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Lernfeld 2 + 6 — KMK-Beschluss