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Schlagwort: Unknown-Mode

3 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Unknown-Mode: Wenn der Schadensort unbekannt bleibt, haftet der Forwarder trotzdem
    Haftung · 2026-04-19

    § 452 HGB hat eine Auffangregel, die viele übersehen: Lässt sich in einer multimodalen Kette nicht feststellen, wo der Schaden entstand, gilt nicht „keiner haftet", sondern allgemeines HGB-Frachtrecht mit 8,33 SZR/kg.

  • Binnenschiff vs. Multimodal: Wann greift § 452 HGB, wann CMNI allein?
    Gesetze · 2026-04-19

    Ein Binnenschifftransport reist selten von Anfang bis Ende zu Wasser. Lkw-Vor- und Nachlauf, Container-Umschlag, Bahn-Kombiladung – das Ergebnis ist ein Multimodalvertrag, für den in Deutschland § 452 HGB gilt. Die Abgrenzung zum reinen Binnenschifftransport entscheidet über Haftungshöhe, Beweislast und Gerichtsstand.

  • Die 9-Monats-Falle: Warum im Multimodalverkehr die Verjährung regelmäßig früher tickt, als alle glauben
    Longform · 2026-04-19

    Die Standardantwort auf die Frage nach der transportrechtlichen Verjährung lautet: ein Jahr. Im Multimodalverkehr stimmt diese Antwort fast nie. Zwischen unklarem Schadensort, Teilstrecken-Rechtsordnungen und Rügefristen von sieben bis einundzwanzig Tagen entsteht eine zusammengesetzte Frist, die oft schon nach neun Monaten abgelaufen ist – ohne dass der Anspruchsteller davon weiß. Ein Blick auf die konkreten Tage, an denen der Anspruch stirbt.

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