Transport-Wiki › Tags › § 631 BGB
Schlagwort: § 631 BGB
1 Artikel mit diesem Schlagwort.
-
Erfolgsverbindlichkeit: geschuldet ist das Ergebnis, nicht das Bemühen
Begriffe · 2026-04-19
Der Frachtvertrag ist eine Erfolgsverbindlichkeit: Geschuldet wird die unversehrte Ankunft am Bestimmungsort, nicht das sorgfältige Bemühen. Davon unterscheidet sich der Speditionsvertrag als reine Geschäftsbesorgung.