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Schlagwort: § 458 HGB Selbsteintritt
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Fixkostenspediteur, Selbsteintritt, klassischer Spediteur: Wer haftet wie?
Lernfeld-3 · 2026-04-27
Klassische IHK-Klausurfrage in Lernfeld 3: Drei Vertragstypen — Speditionsvertrag, Spediteur zu festen Kosten und Selbsteintritt — und drei verschiedene Haftungsregime. Wer den Unterschied nicht beherrscht, falschidentifiziert in der Reklamation den Anspruchsgegner und das Haftungsregime. § 458 + § 459 HGB sind die zentralen Brücken zwischen Speditions- und Frachtrecht — und die häufigste Verwechslungsquelle in der Schadensbearbeitung.