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Schlagwort: § 449 BGB Eigentums­vorbehalt

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Eigentumsvorbehalt im Lager: Wem gehört die eingelagerte Ware?
    Lernfeld-4 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 4 ein subtiles Thema mit Insolvenz-Relevanz: Wenn der Einlagerer seine Ware unter Eigentums­vorbehalt vom Lieferanten bezogen hat, gehört sie dem Lieferanten — auch im Lager des Spediteurs. Bei Einlagerer-Insolvenz wird das relevant: Lieferant kann Aussonderungs­anspruch geltend machen. § 449 BGB regelt den einfachen, § 158 BGB den verlängerten Eigentums­vorbehalt.

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