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Schlagwort: § 441 HGB Pfandrecht

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Frachtführer-Pfandrecht: Wenn der Spediteur die Ware zurückhält
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist das Pfandrecht des Frachtführers nach § 441 HGB einer der unter­schätztesten Hebel der Schadens­bearbeitung — und gleichzeitig einer der konflikt­trächtigsten. Der Frachtführer kann die Ware bis zur Bezahlung der Fracht (und weiterer Forderungen) zurückhalten. Wer im Schadens­fall versucht, die Frachtzahlung mit dem Schaden­ersatz aufzurechnen, prallt regelmäßig auf eine Pfand­verwertung — mit teurer Eskalation.

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