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Schlagwort: § 421 HGB Verfügungs­berechtigung

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Wer darf reklamieren? Die Verfügungsberechtigung nach § 421 HGB
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist es eine der unter­schätztesten Stolperfallen: Wer den Schaden meldet, darf nicht automatisch auch Schaden­ersatz fordern. § 421 HGB / Art. 13 CMR regeln die Verfügungs­berechtigung — und in der betrieblichen Realität reklamiert oft die falsche Person, mit dem Ergebnis, dass der Anspruch im Prozess platzt.

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