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Schlagwort: § 305 BGB Einbeziehung
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ADSp 2017 wirksam einbeziehen — sonst gilt nur HGB
Lernfeld-3 · 2026-04-27
Klassische IHK-Stolperfalle in Lernfeld 3: Fast jede deutsche Spedition arbeitet ‚nach ADSp 2017' — aber ein Großteil der Frachtverträge bezieht das Klauselwerk **nicht wirksam** ein. Folge: Die ADSp gelten **nicht**, das nackte HGB-Frachtrecht greift, und die in den ADSp 2017 vorgesehenen Haftungs- und Ergänzungsregeln sind perdu. Wer als Disponent oder Vertriebsmitarbeiter den AGB-Einbeziehungsschritt nicht beherrscht, verliert in der Reklamationspraxis systematisch.