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Schlagwort: § 19 VVG Anzeigepflicht
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Vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG): Falsche Angaben beim Antrag = kein Schutz
Versicherung · 2026-04-18
Wer beim Versicherungsantrag Gefahrerhöhungen verschweigt, riskiert Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung – und damit oft den vollen Schaden. Die Frist: 5 Jahre, bei Arglist 10.