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Schlagwort: § 110 VVG abgesonderte Befriedigung
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Insolvenzfestigkeit des Deckungsanspruchs in der Verkehrshaftungsversicherung (§ 110 VVG)
Gesetze · 2026-06-30
Wird der Frachtführer oder Spediteur zahlungsunfähig, fällt der Versicherungsschutz nicht der Insolvenzmasse zu: Nach § 110 VVG kann der geschädigte Dritte abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers verlangen. Durchgesetzt wird der Anspruch über Pfändung und Einziehung (§ 1282 BGB).