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Schlagwort: MÜ Haftung Luftfracht

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Montrealer Übereinkommen 1999 (MÜ): Das Haftungsgrundsystem der Luftfracht
    Gesetze · 2026-04-19

    Das Montrealer Übereinkommen löste 1999 das alte Warschauer System ab und gilt heute weltweit für gewerbliche Luftfracht. Es regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Verlust, Beschädigung und Verspätung – mit einer harten Höchstgrenze von 22 SZR/kg, die in den meisten Schadenfällen den Versicherungsbedarf weit unterschreitet.

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