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Schlagwort: MÜ Haftung Luftfracht
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Montrealer Übereinkommen 1999 (MÜ): Das Haftungsgrundsystem der Luftfracht
Gesetze · 2026-04-19
Das Montrealer Übereinkommen löste 1999 das alte Warschauer System ab und gilt heute weltweit für gewerbliche Luftfracht. Es regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Verlust, Beschädigung und Verspätung – mit einer harten Höchstgrenze von 22 SZR/kg, die in den meisten Schadenfällen den Versicherungsbedarf weit unterschreitet.