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Schlagwort: Inventur § 240 HGB

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Inventur im Lager: Stichproben, permanent, Jahresende — und was die Differenz bedeutet
    Lernfeld-4 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 4 die buchhalterische Pflicht-Disziplin des Lagers: Jahres-Inventur, permanente Inventur, Stichproben-Inventur. § 240, 241 HGB schreiben sie vor; § 240 Abs. 2 HGB regelt die Korrektheit. Bei Inventur-Differenzen ist die Frage: Liegt der Verlust beim Lagerhalter (§ 475a HGB-Vermutung), beim Einlagerer (Schwund-Pauschale) oder ist es Buchführungs-Fehler? Die richtige Inventur-Methode minimiert das Risiko.

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