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Schlagwort: IHK Lernfeld 10

10 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Wer darf reklamieren? Die Verfügungsberechtigung nach § 421 HGB
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist es eine der unter­schätztesten Stolperfallen: Wer den Schaden meldet, darf nicht automatisch auch Schaden­ersatz fordern. § 421 HGB / Art. 13 CMR regeln die Verfügungs­berechtigung — und in der betrieblichen Realität reklamiert oft die falsche Person, mit dem Ergebnis, dass der Anspruch im Prozess platzt.

  • Wer haftet für den Subunternehmer? Die Zurechnung nach § 428 HGB
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    In der Praxis ist es eine der häufigsten Reklamations-Konfusionen: Der eigentliche Schadens­verursacher ist ein anonymer Subunternehmer-Fahrer in einem ausländischen Hub — und der Empfänger sucht nach dem Anspruchs­gegner. Die IHK-Lieblingsfrage zu Lernfeld 10 hat eine klare Antwort: § 428 HGB / Art. 3 CMR rechnen jedes Verschulden des Subunternehmers, des Fahrers oder jedes anderen Erfüllungs­gehilfen unmittelbar dem **Frachtführer** zu — derselbe ist auch im Schadens­fall der Anspruchs­gegner.

  • Frachtführer-Pfandrecht: Wenn der Spediteur die Ware zurückhält
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist das Pfandrecht des Frachtführers nach § 441 HGB einer der unter­schätztesten Hebel der Schadens­bearbeitung — und gleichzeitig einer der konflikt­trächtigsten. Der Frachtführer kann die Ware bis zur Bezahlung der Fracht (und weiterer Forderungen) zurückhalten. Wer im Schadens­fall versucht, die Frachtzahlung mit dem Schaden­ersatz aufzurechnen, prallt regelmäßig auf eine Pfand­verwertung — mit teurer Eskalation.

  • Wann der Frachtführer NICHT haftet: Der Katalog der besonderen Gefahren (§ 427 HGB)
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Die IHK-Lieblingsfrage in Lernfeld 10: Welche acht Tatbestände kippen die Obhutshaftung des Frachtführers? Wer den Katalog des § 427 HGB nicht beherrscht, verliert in der Schadensreklamation systematisch — denn der Frachtführer hat hier eine privilegierte Beweislage, die viele Versender unterschätzen.

  • Ab wann haftet der Frachtführer? Übernahme statt Verladung
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im Schadensfall streiten Versender und Frachtführer regelmäßig über den genauen Sekundenpunkt der Haftungsbegründung. Die IHK-Prüfung kennt nur eine Antwort — und sie fällt anders aus, als die meisten Disponenten denken.

  • Verspätungs-Reklamation: 21 Tage statt 7 — und warum die Frist trotzdem oft verpasst wird
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Ein klassischer Stolperstein in IHK-Lernfeld 10: Bei Lieferfristüberschreitung gilt nicht die 7-Tages-Frist der verdeckten Beschädigung, sondern eine eigene 21-Tages-Frist. Wer das verwechselt, verliert in der Praxis Schadensersatz im fünfstelligen Bereich — meist beim teuersten aller Schäden, dem Produktionsstillstand.

  • Schadenanzeige: Welche Pflichtfelder die Reklamation tragen
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist die Schadenanzeige der Schlüssel-Vorgang der gesamten Schadensbearbeitung. In der Praxis scheitert sie regelmäßig nicht an der Frist, sondern an den Pflichtfeldern: Wer Sendungs-ID, Schadendatum, Schadenbild oder Wertangabe vergisst, hat eine ‚Reklamation' geschickt — und keine wirksame Schadenanzeige.

  • Schadensbearbeitung von A bis Z: Der 10-Schritte-Workflow
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    In der IHK-Prüfung Lernfeld 10 ist die Aufgabe ‚Beschreiben Sie den Ablauf der Schadensbearbeitung' ein Klassiker — und in der betrieblichen Realität die Lücke, an der die meisten Reklamationen scheitern. Dieser Workflow konsolidiert die Pflicht-Sequenz aus § 425 ff. HGB / Art. 17 ff. CMR / § 86 VVG zu einer einzigen Routine, die im Schadens­fall Schritt für Schritt abgearbeitet werden kann.

  • Wie hoch ist die Entschädigung im Schadensfall? 8,33 SZR statt Vollwert
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 10 ist es eine der häufigsten Fehlannahmen — und in der betrieblichen Realität der teuerste Schadens-Irrtum überhaupt: Wer den Vollwert seiner Ware vom Frachtführer einfordert, prallt regelmäßig an § 431 HGB ab. Die gesetzliche Höchsthaftung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm gedeckelt — und das sind in der Praxis Cent-Beträge gegenüber Marktwerten.

  • Wertdeklaration im Frachtbrief: Der einzige legitime Hebel gegen 8,33 SZR
    Lernfeld-10 · 2026-04-27

    Bei der IHK-Prüfung Lernfeld 10 ist die Wertdeklaration der Standard-Hebel-Frage: Wie kommt der Versender bei hochwertiger Ware aus dem 8,33-SZR-Plafond heraus, ohne sich auf qualifiziertes Verschulden verlassen zu müssen? § 449 Abs. 2 HGB / Art. 24 CMR sind die Antwort — aber nur, wenn der Eintrag formal richtig auf dem Frachtbrief steht und der Zuschlag bezahlt ist.

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