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Schlagwort: Hub-Schaden
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Unknown-Mode: Wenn der Schadensort unbekannt bleibt, haftet der Forwarder trotzdem
Haftung · 2026-04-19
§ 452 HGB hat eine Auffangregel, die viele übersehen: Lässt sich in einer multimodalen Kette nicht feststellen, wo der Schaden entstand, gilt nicht „keiner haftet", sondern allgemeines HGB-Frachtrecht mit 8,33 SZR/kg.