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Schlagwort: Hemmung Verjährung § 203 BGB
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Hemmung und Unterbrechung der Verjährung im Transportrecht – das kleine 1×1 der Fristverlängerung
Gesetze · 2026-04-18
Hemmung dehnt die Frist, Neubeginn startet sie neu. Im HGB und BGB gilt Verhandlungshemmung, im CMR nur die schriftliche Reklamation. Wer die Mechanik nicht kennt, verschenkt Monate.