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Schlagwort: H&G Klausel Cargo
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Havarie-grosse im Binnenschiffverkehr: Wann trägt der Versicherer, wann der Ablader?
Gesetze · 2026-04-19
„Große Haverei" oder „General Average" beschreibt ein außergewöhnliches Opfer/Aufwendung zur Rettung des gemeinsamen Abenteuers Schiff+Ladung. Im Binnenschiffrecht gilt § 78 BinSchG mit eigenständigen Regeln, abweichend von der See-Variante (York-Antwerp Rules). Der praktische Unterschied: Schaden wird auf alle Beteiligten umgelegt – auch wenn ihre Ladung gar nicht beschädigt wurde.