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Schlagwort: GGVSEB § 18
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Gefahrgut-Versender-Pflichten: Was vor Übergabe abgeschlossen sein muss
Lernfeld-8 · 2026-04-27
Im IHK-Lernfeld 8 die operativ wichtigste Pflicht-Liste: Vor jeder Gefahrgut-Übergabe an den Frachtführer hat der Versender eine 8-Schritte-Prüfung durchzuführen — Klassifikation, Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapier, Schulung, Sicherungspflichten, ggf. Freistellung. ADR Kapitel 5 + GGVSEB konkretisieren das. Wer einen Schritt verkennt, riskiert § 414 HGB-Schadensersatz und § 7 GGBefG-Bußgeld.