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Schlagwort: GGVSEB § 18

1 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Gefahrgut-Versender-Pflichten: Was vor Übergabe abgeschlossen sein muss
    Lernfeld-8 · 2026-04-27

    Im IHK-Lernfeld 8 die operativ wichtigste Pflicht-Liste: Vor jeder Gefahrgut-Übergabe an den Frachtführer hat der Versender eine 8-Schritte-Prüfung durchzuführen — Klassifikation, Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungs­papier, Schulung, Sicherungs­pflichten, ggf. Frei­stellung. ADR Kapitel 5 + GGVSEB konkretisieren das. Wer einen Schritt verkennt, riskiert § 414 HGB-Schadens­ersatz und § 7 GGBefG-Bußgeld.

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