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Schlagwort: Frachtführerhaftpflicht § 7a GüKG
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CMR, Verkehrshaftung, Frachtführerhaftpflicht – Begriffsabgrenzung
Begriffe · 2026-04-25
Drei Begriffe, drei verschiedene Ebenen: CMR ist ein internationales Haftungsregime, Verkehrshaftung der Oberbegriff für die Haftung des Frachtführers, Frachtführerhaftpflicht das Versicherungsprodukt nach § 7a GüKG. Wer sie verwechselt, kauft die falsche Police.