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Schlagwort: CIM Art 33 Verspätung
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Wagenausfall und Standgeld im Kombinierten Verkehr: Wer haftet für Disponentenschaden?
Gesetze · 2026-04-19
Im Kombinierten Verkehr (KV) verzahnen sich Lkw und Schiene eng: Fehlt ein Wagen, wartet das Terminal, der Lkw steht – die Folgeschäden (Standgeld, Stillstandskosten, Entgangener Gewinn) addieren sich schnell. CIM, AGB und Terminal-Tarif regeln jeweils eigene Schichten; eine lückenlose Deckung ist selten.