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Schlagwort: ADR 1.9.5
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Tunnel-Restriktionen für Gefahrgut: Die ADR-Kategorien A bis E
Lernfeld-8 · 2026-04-27
Im IHK-Lernfeld 8 ein operativ relevanter Klassiker: Bestimmte Gefahrgut-Klassen und -Mengen dürfen je nach Tunnel-Kategorie nicht oder nur eingeschränkt durchfahren. ADR 1.9.5 + 8.6 definieren fünf Tunnel-Kategorien (A bis E) mit zugehörigen Beschränkungen. Versender und Frachtführer müssen die Route vor Beförderung prüfen — sonst Strafen, Umleitungen, Standzeit.