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Schlagwort: ADR 1.1.3.6
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1000-Punkte-Regel: Wenn Gefahrgut-Vorschriften nicht greifen
Lernfeld-8 · 2026-04-27
Im IHK-Lernfeld 8 ein Kern-Klassiker: Die 1000-Punkte-Regel nach ADR 1.1.3.6 erlaubt eine Befreiung von zentralen Gefahrgut-Vorschriften, sobald die je Beförderungseinheit transportierte Menge unter dem Schwellenwert bleibt. Wer das in der Versand-Praxis nicht beherrscht, transportiert entweder unnötig kompliziert (Mehrkosten) oder falsch (Bußgeld bis 50.000 €).