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Schlagwort: 22 SZR Luftfracht

2 Artikel mit diesem Schlagwort.

  • Montrealer Übereinkommen 1999 (MÜ): Das Haftungsgrundsystem der Luftfracht
    Gesetze · 2026-04-19

    Das Montrealer Übereinkommen löste 1999 das alte Warschauer System ab und gilt heute weltweit für gewerbliche Luftfracht. Es regelt die Haftung des Luftfrachtführers für Verlust, Beschädigung und Verspätung – mit einer harten Höchstgrenze von 22 SZR/kg, die in den meisten Schadenfällen den Versicherungsbedarf weit unterschreitet.

  • 22 SZR/kg Luft vs. 8,33 SZR/kg Straße: Warum Luftfracht haftungstechnisch nicht „besser" ist
    Gesetze · 2026-04-19

    Auf den ersten Blick haftet der Luftfrachtführer nach Montrealer Übereinkommen mit 22 SZR/kg fast dreimal so viel wie der CMR-Frachtführer mit 8,33 SZR/kg. In der Praxis kehrt sich dieses Verhältnis um, sobald man Warenwert und Volumeneffekte einrechnet – Luftfracht ist haftungsrechtlich der schlechter geschützte Modus.

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